Mietrecht:

Das Mietrecht, geregelt im BGB, wird in seiner Ausgestaltung und Auslegung im wesentlichen durch die Entscheidungen der zuständigen Gerichte geprägt. Die Amts- und Landgerichte, aber auch der Bundesgerichtshof, setzen in der Regel die Maßstäbe dafür, ob und wann beispielsweise eine Klausel zu Schönheitsreparaturen nichtig ist oder wann ein "wichtiger Grund" für eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses vorliegt. Eine gute Kenntnis der Rechtsprechung, insbesondere des Berliner Landgerichts, ist daher genauso wichtig, wie eine Einbeziehung der Urteile der zuständigen Senate des Bundesgerichtshofes, seitdem nach der Reform der Zivilprozessordnung zahlreiche Grundsatzfragen des Mietrechts höchstrichterlich entschieden werden. Ich prüfe Ihre Mietverträge und gebe Ihnen Auskunft zu allen Fragen des privaten und gewerblichen Mietrechts. Während das private Mietrecht durch zahlreiche gesetzliche Regelungen einen besonderen Schutz des Mieters normiert, gilt im Bereich des gewerblichen Mietrechts eine wesentlich größere Vertragsfreiheit. Daher ist hier ein besonderer Augenmerk auf die Vertragsgestaltung zu richten. In beiden Bereichen sind die Interessen von Mietern und Vermietern dazu in der Regel gegenläufig. Ich vertrete Vermieter oder Mieter bei der Durchsetzung Ihrer jeweiligen Rechte und Ansprüche. Ich berate Hausverwaltungen bei ihrer Arbeit und unterstütze diese bei der Durchsetzung mietrechtlicher Ansprüche. Ich gebe dazu als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu allen Fragen des Abschlusses, der Betreuung und der Kündigung von Mietverhältnissen Rechtsrat.

Wohnungseigentumsrecht:

Ein Wohnungseigentümer zu sein hat in der Regel auch zur Folge, sich mit anderen Eigentümern im Rahmen des Wohnungseigentümergesetzes (WEG) über alle Fragen zu verständigen, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen. Das passiert häufig nicht ohne Konflikte untereinander, denn das Recht, mit seinem Sondereigentum weitgehend machen zu dürfen, was man will, findet seine Einschränkung dort, wo die Rechte anderer Miteigentümer betroffen sind. Die Wohnungseigentümer "handeln" und entscheiden durch Beschlüsse, die auf Wohnungseigentümerversammlungen getroffen werden. Diese können aber vor den Gerichten angefochten und überprüft werden. Dabei ist der "Maßstab" das Wohnungseigentümergesetz, das dazu nach einer Reform im Sommer 2007 wichtige Neuerungen mit sich gebracht hat. Ich kann Ihnen zu allen relevanten Fragen betreffend Teilungserklärungen, Wohnungseigentümerversammlungen und der WEG-Verwaltung kompetenten Rechtsrat erteilen. Ich vertrete Sie in allen Verfahren vor den Gerichten, wenn Beschlüsse angefochten und überprüft werden sollen, aber auch für den Fall, dass es zu einer anders begründeten Auseinandersetzung mit der Verwaltung oder Ihren Miteigentümern kommt.

Maklerrecht:

Das "Bild" des Maklers in der Öffentlichkeit ist nicht immer des Beste, gerade wenn es um Immobilien geht. Viele Bürger empfinden häufig ein Missverhältnis zwischen den Leistungen des Maklers auf der einen und der zu zahlenden Vergütung auf der anderen Seite. Der Makler richtet seine Tätigkeit in der Regel darauf aus, durch Nachweis der Gelegenheit zum Kauf bzw. der Miete oder durch Vermittlungsleistungen ein Honorar zu verdienen. Das Maklerrecht ist gesetzlich nur kurz und knapp in den §§ 652 bis 655 BGB geregelt. Auch hier findet die Ausgestaltung durch die Rechtsprechung der Gerichte statt. Dazu ist das Wohnungsvermittlungsgesetz mit seinen Besonderheiten für die Vermittlung von Wohnraum zu beachten. Immer wieder gibt es insbesondere Streit um die Frage, ob eine Nachweis- oder Vermittlungsleistung durch den Makler erbracht und ein Honorar dafür verdient wurde. Ich berate Sie als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu allen Fragen des Maklerrechts, sei es als betroffener Makler oder als Kunde, der eine Maklerleistung in Anspruch genommen hat.

Sonstiges:

Ich arbeite dazu wie in der Vergangenheit, neben meinen Schwerpunkten als Fachanwalt, auch weiterhin in den Rechtsgebieten des Individualarbeits-, des privaten Bau- sowie des Verkehrsrechts.