Sie können mit mir seit der Freigabe durch den Gesetzgeber im Jahr 2006 das
anfallende anwaltliche Honorar für meine außergerichtliche Tätigkeit
frei aushandeln und eine Gebührenvereinbarung mit mir schließen. Dabei
müssen natürlich Aufwand, Schwierigkeit und Gegenstandswert in einem
angemessenen Verhältnis zum Honorar stehen, wobei ich aber immer an einer
wirtschaftlich vertretbaren Lösung für meine Mandanten interessiert
bin. Ich biete sowohl die Abrechnung auf Basis eines angemessenen Stundenhonorars
als auch feste Pauschalen an, die sich gerade und häufig für Standardverfahren
anbieten, wie beispielsweise der Anmeldung einer Marke. Soweit wir nicht ein anderweitiges
Honorar vereinbaren oder wenn das von Ihnen gewünscht ist, ergeben sich ansonsten
die Gebühren auch für meine außergerichtliche Beratung und Tätigkeit
nach dem Gegenstandswert der Sache entsprechend den Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetztes
(RVG). Alle gerichtlichen Verfahren müssen dazu immer nach dem RVG in Abhängigkeit
vom Streitwert abgerechnet werden, was Ihnen aber auch die "Sicherheit"
gibt, dass auch bei "Ihrem" Gegner im gerichtlichen Verfahren keine
höheren Kosten anfallen können.
Soweit Sie eine Rechtsschutzversicherung unterhalten, kann in vielen Fällen,
in der Regel des "privaten" Bereiches, so insbesondere dem Miet- und
Wohnungseigentumsrecht, dem Arbeitsrecht und dem Verkehrsrecht, ohne Kostenrisiko
für Sie abgerechnet werden. Die Versicherung übernimmt in der Regel
die anwaltlichen Honorare der Beteiligten wie auch die gerichtlichen Kosten mit
Ausnahme einer etwaigen Selbstbeteiligung, wenn Sie diese mit Ihrer Versicherung
vereinbart haben. Ich korrespondiere für Sie mit der Rechtsschutzversicherung
und stelle die notwendigen Deckungsanfragen.
Ich versuche unabhängig davon mit Ihnen Kosten und Gebühren, soweit
nicht zwingend anfallend, zu vermeiden. Prozesse sollten und können häufig
nicht das Mittel erster Wahl sein, wenn Sie dazu eine außergerichtliche
Lösung schneller und günstiger zu einem insgesamt tragfähigen Ergebnis
bringt. In diese Kalkulation sind immer auch die anfallenden Verfahrenskosten
und das weitere Risiko eines gerichtlichen Verfahrens einzubeziehen. Ein Prozess
kann, gerade wenn er über mehrere Instanzen geführt wird, viel Zeit
und Geld in Anspruch nehmen. Ich versuche insoweit die rechtlichen und wirtschaftlichen
Aspekte in die Überlegungen und meine Einschätzungen über die Chancen
und Risiken zu jedem Fall optimal einfließen zu lassen.
Dabei ist mir bewusst, dass neben der Qualität der anwaltlichen Dienstleistung
auch der "Preis" ein wichtiger Faktor für Ihre jeweilige Entscheidungsfindung
sein wird und muss. Ich kann aber fast immer eine Lösung bieten, die für
beide Seiten die Basis einer guten und erfolgreichen Zusammenarbeit sein kann.